ALLGEMEINE GESCHÄFTS-,
LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, so lange keine anderen, von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen
von uns schriftlich bestätigt worden sind, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Verträge von OVA MEDIA Sascha Kaiser e. K..
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, sofern der Kunde unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht, spätestens mit Abnahme der bestellten Ware. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich in Textform anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde angibt, Lieferungen und Leistungen nur zu seinen Bedingungen liefern oder abnehmen zu wollen. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen oder Zahlungen bedeuten keine Zusti mmungen zu den Bedingungen des Kunden.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, BESCHAFFENHEIT UND VERTRAGSINHALT
2.2 Zur Beschaff enheit unserer Leistung wird vereinbart, dass technische, materialbedingte oder produktionsbedingte Änderungen als vertragsgemäß
gelten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage gelten als vertraglich vereinbart und können nicht beanstandet werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich, wenn das für den Auftrag bestimmte Papier von uns aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papierindustrie beschafft wurde oder bei Sonderanfertigungen von Papier unter einer Tonne auf bis zu 20 %.
im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur unsere ausdrücklichen Erklärungen in Textform über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
III. PREISE UND PREISANPASSUNG, ZAHLUNGEN
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk und schließen Verpackungen, Fracht, Porto und eventuell anfallende Zölle nicht ein. Rollgeld geht in jedem Fall zu Lasten des Empfängers. Versicherung und sonstige Versandkosten werden bei Anfall gesondert berechnet.
Nachträgliche Änderungen an der Art oder dem Umfang des Auftrags (sogenannte Bestellerkorrekturen), einschließlich aller durch sie verursachten Zusatzkosten (z.B. Maschinenstillstand), werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Die Rechnung wird unter dem Tage des Abganges der Ware bzw. Teillieferung ausgestellt, bei eingelagerter Ware unter dem Datum der Fertigstellung. Davon unbenommen bleibt das Recht, vertraglich sofortige Zahlung, Vorauszahlungen oder abweichende Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt Verzug ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, es sind dann gesetzliche Verzugszinsen (9 % Punkte über dem Basiszinssatz) zu leisten. Darüber hinaus haben wir das Recht, weitergehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
3.3 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
3.4 Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen Vereinbarung in Textform. Eine Zahlung durch Wechsel ist nicht möglich.
IV. GEFAHRTRAGUNG, VERPACKUNG UND VERSAND
4.2 Verpackung aus Papier/Pappe und Folien/Schrumpffolien wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen; gleiches gilt für Einwegpaletten. Der Kunde übernimmt für uns die Verpflichtung aus §4 Verpackungsverordnung.
V. LIEFERZEIT UND VERZUG
5.2 Für die Dauer der Prüfung der Satzfahnen, Proofs, Andrucke, Fertigmuster etc. durch den Kunden ist die Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt die vereinbarte Lieferfrist erneut und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen sofern nicht ausdrücklich neue Liefertermine vereinbart werden.
VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder im Rahmen einer für die Beschaff enheit des Liefergegenstandes übernommenen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
6.2 Die Haft ung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder auf Grund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes gehaftet wird.
nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung und statt der Leistung auf 10 % des Wertes der betroffenen Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflicht und Rücksendung
7.2 Wir haften nicht für Mehrkosten die dadurch entstehen, dass der Kunde ein fehlerhaftes Produkt für druckreif oder fertigstellungsreif erklärt hat. Es sei denn, der Kunde konnte diese Fehler bei seiner Erklärung nicht erkennen. Wir haften insbesondere nicht für vom Kunden auf ihm zugesandten Korrekturabzügen und Andrucken übersehenen Fehler sowie für infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen bei insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen. Für die Rechtschreibung ist der »Duden«, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nicht »lt. Manuskript« verlangt worden ist. Korrekturwünsche sind uns schriftlich aufzugeben.
7.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren stellen branchenübliche Abweichungen vom Original keinen Mangel dar. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen, sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie üblich sind.
7.4 Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Statt nachzubessern sind wir auch berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7.5 Es gilt, dass die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen der Kunde trägt, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die von uns erbrachte Leistung bereits ausgeliefert wurde, weil der Kunde seiner sich aus diesen AGB ergebenen Rüge-pflicht nicht nachgekommen ist.
7.6 Wir haben Sachmängel nicht zu vertreten, wenn diese auf Lieferungen beruhen, welche wir von Dritten oder dem Kunden bezogen haben und welche durch unsere Bearbeitung nicht so verändert worden sind, dass durch die Bearbeitung ein Mangel herbeigeführt worden ist; die Verantwortlich-keit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel Ziffer 6 unberührt. Wir werden gegebenenfalls Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden zur eigenen Geltend-machung abtreten.
7.7 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
VIII. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrentverhältnis) aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.2 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde den Dritten über die Rechtslage zu informieren und unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
8.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die für die Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte geben.
8.4 Werden Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo und bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses der Schlusssaldo als abgetreten.
8.5 Wir sind verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren (anteilig) freizugeben, sofern der Wert der Einkaufspreise dieser Waren um mehr als 50 % über unseren gesicherten Forderungen liegt.
8.6 Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt.
8.7 Es wird vereinbart, dass unser Zurückbehaltungsrecht aus §369 HGB nur durch schriftliche Weisungen des Kunden eingeschränkt wird (§369 Abs. 3 HGB).
IX. Aufrechnungsverbot und Ausschluss des Zurück- behaltungsrechtes
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen und kann deshalb nicht geltend gemacht werden.
X. Vom Kunden beschafftes Material / Lagerung / Archivierung / Datenverlust
10.1 Vom Kunden zu beschaffendes Material ist uns Frei Haus zu liefern. Die Bestätigung des Einganges bedeutet nicht eine Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen.
10.2 Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Manuskripte, Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die bezeichneten Gegenstände versichert werden, insbesondere gegen Diebstahl, Feuer und Wasser, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Gleiches gilt für lagernde Drucksachen, Rohbogen oder sonstige eingebrachten Sachen. Der Kunde verpflichtet sich, für die Datensicherung uns zur Verfügung gestellter Daten selbst zu sorgen und stellt uns von einer Haftung für einen eventuellen Datenverlust frei.
XI. Urheberrecht, Eigentum, Downloads
11.1 Für die Einhaltung des Urheberrechtes ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei uns, vorbehaltlich ausdrückliche anderweitiger Regelungen.
11.2 Von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen hergestellte Offset-Druckplatten, Druckdaten, Lithographien, Montagen, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Stanzen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Der Kunde darf diese und das ihm überlassene Know-how nur dann an Dritte weitergeben oder ihnen bekannt machen, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben.
11.3 Bei Lieferung nach Zeichnungen, Mustern oder Vorgaben des Kunden stellt dieser uns von allen Schutzrechtsansprüchen Dritter frei. Der Kunde verzichtet für den Fall seiner Vertragsverletzung uns gegenüber ausdrücklich auf seine Schutzrechte bei Verwertung der Ware durch uns.
11.4 Mit dem Download digitaler Inhalte erkennt der Kunde das Urheberrecht an und verpflichtet sich, dieses zu beachten. Er ist lediglich dazu berechtigt, den überlassenen Inhalt auf bis zu 5 Endgeräte seiner Wahl zu übertragen und zu speichern nach Maßgabe der §§44aff. UrhG.
XII. Verjährung
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden, der kein Verbraucher ist, und sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang (Ziffer 4.3 dieser AGB) auf den Kunden, es sei denn, es handelt sich um einen Rückgriffsanspruch nach § 479 Abs. 1 BGB. Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt auch die einjährige Verjäh-rungsfrist. Die Verjährungsfrist gilt jedoch nicht im Falle des Vorsatzes oder wenn ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde. Die Verjährungsfristen gelten ferner nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
XIII. Periodische Arbeiten
Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen bestehen wird folgendes vereinbart: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 300,00 € netto liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Im Falle eines Zahlungsverzuges können wir den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
XIV. Datenschutz und Impressum
14.1 Der Kunde wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass wir die im Rahmen der Geschäfts-beziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
14.2 Der Kunde gesteht uns das Recht zu, in unseren Erzeugnissen in geeigneter Weise unseren Firmennamen, unser Firmenzeichen, unsere Betriebskennummer nach Maßgabe entsprechender Üblichkeit unter Berücksichtigung berechtigter Kundeninteressen anzubringen.
XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist Seeheim-Jugenheim
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Urkundenprozessen mit ihm als Gerichtsstand Darmstadt vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir behalten uns vor, wahlweise auch am Sitz des Kunden zu klagen.
XVI. Anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit
16.1 Es wird die Anwendung Deutschen Rechtes vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird übereinstimmend ausgeschlossen.
16.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Seeheim, April 2022